Vorsorgen
In der Praxis werden fast alle im Rahmen der im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbmedVV) durchgeführt und bescheinigt.
Je nach Grundsatz werden Sehtest, Hörtest, Lungenfunktionsprüfung, körperliche Untersuchung Urinuntersuchung oder Blutuntersuchung angeboten.
Bescheinigungen können gleich nach der Untersuchung mitgenommen werden, teilweise erfolt eine Nachsendung per Post.
Bitte bringen Sie alle relevanten Arztbriefe, Befunde oder Impfausweise zur Untersuchung mit.
GRUNDSÄTZE
Unter anderem werden G 20 (Lärm), G 24 (Haut), G 25 (Fahr und Steuertätigkeiten), G 26.2 (Atemschutz), G 37 (Bildschirmtätigkeit), G 42 (Biostoffgefährdung), G 45
(Hartholzstaub), G 46 (Bewegungsapparat) durchgeführt.
Ausgenommen sind aktuell nur die Untersuchungen für schweren Atemschutz (G 26.3), Hitze (G 30) und für Überdruck (G 29).
Es werden keine Vorsorgenuntersuchungen im Rahmen der normalen Krankenversorgung durchgeführt.